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Wichtiger Hinweis zum Betreten des Baufeldes (Deichkörper und Wege) im Zuge der laufenden Bauarbeiten

Der Schutz unseres Deiches ist von entscheidender Bedeutung, um Überschwemmungen und Schäden an Siedlungen und landwirtschaftlichen Flächen zu verhindern. Im Zuge der laufenden Bauarbeiten am Deich in Gensingen gelten jedoch besondere Sicherheitsvorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Das Betreten des Baufeldes (Deichkörper und Wege) während der gesamten Bauzeit ist verboten

Bis zum Abschluss der Bauarbeiten ist das Betreten des Deiches, der Deichkrone, der Baustraße unterhalb des Deiches und die Zuwegung zum Rumpfmühlenwehr grundsätzlich verboten. Dieses Betretungsverbot gilt auch an den Wochenenden und dient dem Schutz aller Beteiligten und soll Unfälle sowie sonstige Gefahren für die Öffentlichkeit verhindern.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Widerrechtliches Handeln oder das Betreten der Baustelle während der laufenden Bauphase wird vom Ordnungsamt geahndet. Das bedeutet, dass Personen, die gegen das Verbot verstoßen, mit Bußgeldern oder anderen rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Lebensgefahr während der Bauarbeiten

Besonders wichtig ist es zu wissen, dass die Baustelle während der Bauarbeiten eine erhebliche Gefahr für Dritte darstellt. Es besteht Lebensgefahr, wenn die Baustelle betreten wird, da dort schwere Maschinen im Einsatz sind und andere Gefahrenquellen auf der Baustelle existieren, die unvorhersehbare Risiken darstellen.

Um sich selbst und andere zu schützen, ist es unerlässlich, die Hinweise und Verbote während der laufenden Bauarbeiten zu beachten. Das Betreten der Baustelle ist nicht nur illegal, sondern auch lebensgefährlich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

René Pieroth

Ortsbürgermeister